Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der LeWo Wohnbau DPS 12 GmbH, auftretend unter der Marke WERTEWERK, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Angebote, Verträge und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie schriftlich anerkannt wurden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Die Beiziehung fachkundiger Dritter ist zulässig.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Verzögerungen aus verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und angemessener Barauslagen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB; Mahn- und Inkassospesen werden gesondert verrechnet.

6. Termine und Fristen

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und reinen Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend zu machen.

Wirtschaftliche Einschätzungen, Markt- und Wertangaben beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen und stellen keine Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses dar.

8. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat erbrachte Leistungen unverzüglich zu prüfen und Mängel binnen 14 Tagen schriftlich und nachvollziehbar zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge wird zunächst verbessert; schlägt die Verbesserung zweimal fehl, stehen die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.

9. Verschwiegenheit

Beide Vertragsteile verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

An Konzepten, Unterlagen, Auswertungen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben die Urheberrechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

12. Beendigung

Auf unbestimmte Zeit geschlossene Dauerschuldverhältnisse können von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall abzugelten.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 5020 Salzburg sachlich zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: September 2026

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