Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der LeWo Wohnbau DPS 12 GmbH, auftretend unter der Marke WERTEWERK, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Angebote, Verträge und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie schriftlich anerkannt wurden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Die Beiziehung fachkundiger Dritter ist zulässig.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Verzögerungen aus verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und angemessener Barauslagen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB; Mahn- und Inkassospesen werden gesondert verrechnet.
6. Termine und Fristen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und reinen Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend zu machen.
Wirtschaftliche Einschätzungen, Markt- und Wertangaben beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen und stellen keine Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses dar.
8. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat erbrachte Leistungen unverzüglich zu prüfen und Mängel binnen 14 Tagen schriftlich und nachvollziehbar zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge wird zunächst verbessert; schlägt die Verbesserung zweimal fehl, stehen die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
9. Verschwiegenheit
Beide Vertragsteile verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
An Konzepten, Unterlagen, Auswertungen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben die Urheberrechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
12. Beendigung
Auf unbestimmte Zeit geschlossene Dauerschuldverhältnisse können von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall abzugelten.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 5020 Salzburg sachlich zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: September 2026